Auszug - Schulhofmauer "Schule Oderberg" - Vereinbarung über die gemeinsame Beauftragung von Planungsleistungen
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Keine Wortmeldungen. Beschluss: Die Stadt Oderberg beschließt den Entwurf der Vereinbarung über die gemeinsame Beauftragung von Planungsleistungen (Anlage). Der Amtsdirektor ist berechtigt und wird beauftragt, die Vereinbarung mit Änderungen abzuschließen. Das gilt nicht für Änderungen der in § 3 Abs. 2 der Vereinbarung geregelten Kostenteilung. Der Amtsdirektor wird weiterhin beauftragt, die Vereinbarung umzusetzen.
Sollte sich das Honorar und damit auch der Kostenanteil für die Stadt Oderberg erhöhen, wird der Amtsdirektor beauftragt, mit der Evangelischen Kirchengemeinde Oderberg eine Kostenteilung bis zu einem Kostenanteil für die Stadt Oderberg in Höhe von 20.000,00 € zu vereinbaren.
Abstimmungsergebnis
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