Auszug - Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt Oderberg 2016
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Die Haushaltssituation der Stadt ist nach wie vor sehr angespannt, weil die Zahlungsmittelüberschüsse aus der laufenden Verwaltungstätigkeit zur ordentlichen Tilgung der Kredite und zum Abbau des negativen Zahlungsmittelbestandes nicht ausreichen. Aus diesem Grund ist für die Stadt trotz eines ausgeglichenen Ergebnishaushaltes ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen. Die Haushaltssatzung kann erst nach Genehmigung des Haushaltssicherungskonzeptes durch den Landkreis Barnim in Kraft treten. Beschluss: Die Stadt Oderberg beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016. Zur rechtzeitigen Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit wird auf der Grundlage des § 76 der BbgKVerf der Rahmen für Kassenkredite auf 595.000 € festgesetzt.Der Haushaltsausgleich nach § 63 (4) der BbgKVerf wird im Jahr 2017 erreicht.
Abstimmungsergebnis
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