Auszug - Kostenbeitragssatzung für die Nutzung der Kindertagesstätten in Trägerschaft der Gemeinde Britz
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Herr Matthes erklärt, dass es noch Punkte gibt, die mit dem Landkreis abzuprüfen sind. Wir sind bemüht, das Einvernehmen mit dem Landkreis zu bekommen. Frau Stiegler stellt dazu fest, dass Ergänzungen eingearbeitet und Änderungen vorgenommen wurden. Rückmeldung durch Frau Krenz wird es nicht mehr geben. Jetzt wird die beschlossene Satzung erwartet.
Die Mitglieder des Soziaausschusses empfehlen einstimmig der Gemeindevertretung, die Beschlussfassung für die Kostenbeitragssatzung für die Nutzung von Kindertagesstätten der Gemeinde Britz mit der Obergrenze von 100.000 EUR.
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