Auszug - Satzung für die Versorgung mit Mittagessen in den Kindertagesstätten in Trägerschaft der Gemeinde Britz
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Frau Stiegler möchte noch darauf hinweisen, dass die Problematik mit dem Hort- und Schulessen bekannt ist, wir aber die Satzung erst einmal so beschließen sollten, weil sie konform mit dem Kitagesetz ist. Wie wir mit dem Schulessen umgehen, werden wir uns befassen, wenn wir Schulträger sind. Die Preise sollen nach und nach angeglichen werden.
Die Beschlussfassung für die Versorgung mit Mittagessen in den Kindertagesstätten in der Trägerschaft der Gemeinde Britz wird durch die Mitglieder des Sozialausschuss einstimmig empfohlen.
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