Auszug - Kinderschutzvereinbarung gemäß § 8a Achtes Buch Sozialgesetzbuch
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Herr Marten geht zur Kinderschutzvereinbarung gemäß § 8a Achtes Buch Sozialgesetzbuch über und fragt, ob es dazu Bemerkungen oder Anfragen gibt. Frau Stiegler erklärt, dass es sich um eine Vereinbarung mit dem Landkreis handelt. Es ist ein Handlungsleitfaden für Erzieher und Kitaleiter im Falle eines Verdachtes auf Kindeswohlgefährdung.
Die Beschlussfassung der Kinderschutzvereinbarung wird von den Mitgliedern des Sozialausschusses einstimmig empfohlen.
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