Auszug - Optionserklärung gemäß § 27 Abs. 22 Satz 3 Umsatzsteuergesetz (UStG)

 
 
Gemeindevertretung Hohenfinow
TOP: Ö 5.3
Gremium: Gemeindevertretung Hohenfinow Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 24.11.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:40
Raum: Querhaus Hohenfinow
Ort: Querhaus Hohenfinow, Am Anger 33, 16248 Hohenfinow
HO-030/2016 Optionserklärung gemäß § 27 Abs. 22 Satz 3 Umsatzsteuergesetz (UStG)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Es wird über die Leistungen der Gemeinde diskutiert, die später der Umsatzsteuer unterliegen werden. Frau Falke weist darauf hin, dass es momentan nur darum geht, den Zeitpunkt nach hinten zu verschieben, ab dem die Gemeinde die Umsatzsteuer kalkulieren und ausweisen muss.


Beschluss:

 

Gemäß § 27 Abs. 22 UStG erklärt die juristische Person des öffentlichen Rechts – Gemeinde Hohenfinow – gegenüber dem Finanzamt Eberswalde, dass sie § 2 Absatz 3 in der am 31. Dezember 2015 geltenden Fassung für sämtliche nach dem 31. Dezember 2016 und vor dem 01. Januar 2021 ausgeführte Leistungen weiterhin anwendet. Die Amtsverwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Optionserklärung gegenüber dem Finanzamt Eberswalde abzugeben.


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

9

6

6

-

-

-

 


  Beschluss: 24.11.2016 Gemeindevertretung Hohenfinow ungeändert beschlossen
Termin 08.12.2016 überschritten und noch nicht realisiert Koordinierung:
Kämmerei  
Sachbearbeiter/-in: Kerstin Bartz  
Termin: 08.12.2016 Status: (offen)
Auftrag: