Auszug - Bildung eines Haupt- und Finanzausschusses
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Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt auf Grundlage von § 43 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg in Verbindung mit § 16 der Geschäftsordnung einen »Haupt- und Finanzausschuss« mit sechs Mitgliedern zu bilden.
Abstimmungsergebnis
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