Auszug - Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Wohnen an der Ragöser Mühle“ gem. § 12 BauGB im OT Sandkrug

 
 
Gemeindevertretung Chorin
TOP: Ö 7.1
Gremium: Gemeindevertretung Chorin Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 24.11.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:50
Raum: Gemeindehaus Sandkrug
Ort: Gemeindehaus Sandkrug, Angermünder Straße 36, 16230 Chorin
CH-077/2016 Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Wohnen an der Ragöser Mühle“ gem. § 12 BauGB im OT Sandkrug
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Frau Müssig vom Ingenieurbüro für Bauplanung  Eberswalde (ibe) erläutert die nächsten Schritte zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für die Erschließung von Wohnbauflächen auf dem Flurstück 402 der Flur 1 der Gemarkung Sandkrug. Alle mit der Planung, Erschließung und der Änderung des FNP entstehenden Kosten sind durch den Vorhabenträger zu tragen.


Beschluss:

Die Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Chorin beschließt die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Wohnen an der Ragöser Mühle“ gem. § 12 BauGB für den in der Anlage beigefügten Geltungsbereich Gemarkung Sandkrug, Flur 1, Flurstück 402 teilweise. Alle mit der Planung, Erschließung und Baumaßnahmen des Areals entstehenden Kosten einschl. der Änderung des Flächennutzungsplanes sind durch den Vorhabenträger zu tragen. Dazu ist gem. § 12 Abs. 1 der Abschluss eines  Durchführungsvertrages zwischen dem Vorhabenträger und der Gemeinde abzuschließen.

 

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

11

10

10

0

0

0