Auszug - Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 01/12-C „Revitalisierung der Ragöser Mühle“ Gemeinde Chorin OT Sandkrug Beschluss über den 2. Entwurf und die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden nach § 4a Abs. 3 BauGB
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Der B-Plan wurde noch einmal überarbeitet. Die Änderungen gegenüber dem Entwurf von 2015 sind in der Anlage 2 der Beschlussvorlage dargestellt.
Beschluss: 1. Der 2. Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 01/12-C „Revitalisierung der Ragöser Mühle“ und der Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt (Anlage 1).
2. Der 2. Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 01/12-C „Revitalisierung der Ragöser Mühle“ und der Begründung einschließlich Umweltbericht mit FFH-Vorprüfung sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gem. § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen.
3. Der Amtsdirektor wird beauftragt, die Offenlage des Entwurfes des Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 01/12-C „Revitalisierung der Ragöser Mühle“ gem. § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis
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