Auszug - Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 01/12-C „Revitalisierung der Ragöser Mühle“ Gemeinde Chorin OT Sandkrug Beschluss über den 2. Entwurf und die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden nach § 4a Abs. 3 BauGB

 
 
Gemeindevertretung Chorin
TOP: Ö 7.4
Gremium: Gemeindevertretung Chorin Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 24.11.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:50
Raum: Gemeindehaus Sandkrug
Ort: Gemeindehaus Sandkrug, Angermünder Straße 36, 16230 Chorin
CH-081/2016 Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 01/12-C „Revitalisierung der Ragöser Mühle“ Gemeinde Chorin OT Sandkrug
Beschluss über den 2. Entwurf und die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
nach § 4a Abs. 3 BauGB
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Der B-Plan wurde noch einmal überarbeitet. Die Änderungen gegenüber dem Entwurf von 2015 sind in der Anlage 2 der Beschlussvorlage dargestellt.

 

 


Beschluss:

1. Der 2. Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 01/12-C „Revitalisierung der Ragöser Mühle“ und der Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt (Anlage 1).

 

2. Der 2. Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 01/12-C „Revitalisierung der Ragöser Mühle“ und der Begründung einschließlich Umweltbericht mit FFH-Vorprüfung sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gem. § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen.

 

3. Der Amtsdirektor wird beauftragt, die Offenlage des Entwurfes des Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 01/12-C „Revitalisierung der Ragöser Mühle“ gem. § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

 

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

11

10

7

2

1

0