Auszug - Genehmigung einer Eilentscheidung gemäß § 58 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg / Errichtung einer Bushaltestelle in Britz, Zum Hasenpfuhl vor der Ausfahrt der NORMA-Filiale (Gemerkung: Britz, Flur: 3, Flurstück: 1139) aus Richtung EGW Eberswalder Wurst GmbH kommend
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Herr Matthes begründet die Eilbedürftigkeit mit einzuhaltenden Terminen. Es war eine verkehrsrechtliche Anordnung zu beantragen mit dem Ziel, bis zum 01.12.2016 diese zu erhalten.
Herr Gersdorf spricht die Befristung an und das es bei dieser Maßnahme doch nur um die Initiative eines Einzelnen geht.
Herr Matthes informiert, dass davon auszugehen ist, dass aus der befristeten eine dauerhafte Einrichtung wird.
Herr Gersdorf möchte wissen, ob diese Kosten wirklich notwendig sind?
Herr Matthes möchte mit dieser Initiative den Schulstandort Britz stärken. Damit wäre Senftenhütte besser angebunden. Der Gemeinde entstehen zunächst keine Kosten. Erst wenn es zum Bau einer Bushaltestelle käme, entständen diese.
Herr Kappes erwidert, erst wenn der Nachweis der Zweckmäßigkeit erbracht wurde, macht es Sinn, darüber zu reden.
Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz genehmigt die vorstehende, durch den Amtsdirektor im Einvernehmen mit dem ehrenamtlichen Bürgermeister getroffene Eilentscheidung, vorbehaltlich der Entscheidung der Unteren Straßenverkehrsbehörde zur Errichtung einer Behelfsbushaltestelle (bis zur endgültigen Entscheidung über die Baumaßnahme „Errichtung einer Bushaltestelle“) in Britz, Zum Hasenpfuhl vor der Ausfahrt der NORMA-Filiale (Gemarkung: Britz, Flur: 3, Flurstück: 1139) aus Richtung EWG Eberswalder Wurst GmbH kommend.
Abstimmungsergebnis
Bericht an die Politik zum Stand der Umsetzung:
Die Haltestelle im Bereich Norma wurde verkehrsrechtlich angeordnet und wird ab dem 03.04.2017 angefahren. |
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