Auszug - Kinderschutzvereinbarung gemäß § 8a Achtes Buch Sozialgesetzbuch
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Frau Stiegler fasst die Inhalte der Vorlage nochmals zusammen.
Herr Zieger fragt an, wie er bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung in Häusern der GEG umgeht.
Herr Matthes antwortet, dass in diesen Fällen eine Information/Meldung ans Amt gegeben werden kann und sich dann darum gekümmert wird.
Frau Gersdorf präzisiert, dass es bei der zu beschließenden Vereinbarung aber ausschließlich um die Einrichtungen der Gemeinde geht.
Beschluss:
Der Amtsdirektor wird ermächtigt, die Kinderschutzvereinbarung für die Gemeinde Britz abzuschließen.
Abstimmungsergebnis
Bericht an die Politik zum Stand der Umsetzung:
Die Kinderschutzvereinbarung liegt unterschrieben vom 23.01.2017 vor und wurde allen Kindertagesstätten zur Kenntnis gegeben. |
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