Auszug - Kinderschutzvereinbarung gemäß § 8a Achtes Buch Sozialgesetzbuch

 
 
Gemeindevertretung Britz
TOP: Ö 8.4
Gremium: Gemeindevertretung Britz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 28.11.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:00
Raum: Haus des Lebens
Ort: Haus des Lebens, Weberstraße 4, 16230 Britz
BR-079/2016 Kinderschutzvereinbarung gemäß § 8a Achtes Buch Sozialgesetzbuch
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Frau Stiegler fasst die Inhalte der Vorlage nochmals zusammen.

 

Herr Zieger fragt an, wie er bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung in Häusern der GEG umgeht.

 

Herr Matthes antwortet, dass in diesen Fällen eine Information/Meldung ans Amt gegeben werden kann und sich dann darum gekümmert wird.

 

Frau Gersdorf präzisiert, dass es bei der zu beschließenden Vereinbarung aber ausschließlich um die Einrichtungen der Gemeinde geht.

 


Beschluss:

 

Der Amtsdirektor wird ermächtigt, die Kinderschutzvereinbarung für die Gemeinde Britz abzuschließen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

12

10

10

0

0

0

 


  Beschluss: 28.11.2016 Gemeindevertretung Britz ungeändert beschlossen
Termingerecht am 23.01.2017 realisiert Koordinierung:
Hauptamt  
Sachbearbeiter/-in: Verena Spann  
Termin: 31.01.2017 Status: 23.01.2017
Auftrag:

Bericht an die Politik zum Stand der Umsetzung:

 

Die Kinderschutzvereinbarung liegt unterschrieben vom 23.01.2017 vor und wurde allen Kindertagesstätten zur Kenntnis gegeben.