Auszug - Bildung eines »Schulausschusses«
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Frau Gersdorf begründet die Notwendigkeit mit der neuen Aufgabe der »Schulträgerschaft« ab dem 01.01.2017. Es liegt eine große Aufgabe vor ihnen, die es gilt zu bewältigen.
Herr Matthes begrüßt die Vorgehensweise der Gemeinde.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt auf der Grundlage des § 43 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg in Verbindung mit § 16 der Geschäftsordnung der Gemeinde Britz zum 01.01.2017 einen »Schulausschuss« mit vier Mitgliedern und zwei sachkundigen Einwohnern zu bilden.
Als Mitglieder werden
Herr André Guse Herr Reiner Gersdorf Frau Hannelore Gersdorf Herr Lutz-Werner Marten
benannt. Den Vorsitz übernimmt Herr André Guse.
Abstimmungsergebnis
Bericht an die Politik zum Stand der Umsetzung: Die Mitglieder des Schulausschusses sind im ALLRIS-Programm angelegt.
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