Auszug - Stellenplan Haushaltsjahr 2017
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Herr Matthes erläutert einige Eckpunkte des Stellenplanes. Er hat durch den Wechsel der Schulträgerschaften einen geringeren Umfang als im Jahr 2016. Im Bereich der Kitas ahbe man keinen großen Spielraum und in der Kernverwaltung gibt es in der Kämmerei und im Liegenschaftsamt mehr Stellen um dem Bedarf für die Eröffnungsbilanzen und Jahresrechnungen gerecht zu werden.
Ab dem 1. Januar 2017 tritt darüber hinaus die neue Entgeltordnung in Kraft, die mittelfristig eine Überprüfung aller Stellen notwendig macht. Hier sei zu überlegen, ob dies im Rahmen einer Organisationsuntersuchung erfolgen soll oder die Überprüfung der Eingruppierungen durch die Amtsverwaltung selbst vorgenommen werden soll. Dabei wäre dann allerdings zu berücksichtigen, dass momentan nur eine Person zur Stellenbewertung befähigt ist.
Frau Falke ergänzt, dass sie den damit verbundenen Aufwand nachvollziehen kann. Der Amtsdirektor hat sich zum Ziel gesetzt, die Überprüfung der Eingruppierungen bis zum Herbst 2017 fertigzustellen. Frau Falke hat diesbezüglich ihre Zweifel.
Frau von Cysewski fragt mit Blick auf den Stellenplan, ob dies eine dauerhafte Erhöhung des Umfangs der Kernverwaltung bedeutet. Frau Stiegler vereint, da die sogenannten kw-Vermerke (künftig wegfallend) keine dauerhaften Stellen darstellen. Beschluss:
Der Amtsausschuss beschließt den als Anlage zur Sitzungsvorlage vorgelegten Stellenplan 2017. Abstimmungsergebnis
Bericht an die Politik zum Stand der Umsetzung:
Die Haushaltssatzung des Amtes Britz-Chorin-Oderberg wurde im Amtsblatt am 25.11.2016 nochmals veröffentlicht. Somit tritt er zum 01.01.2017 in Kraft. Damit ist auch der Stellenplan 2017 rechtskräftig. |
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