Auszug - Entlastung der Werkleitung für das Haushaltsjahr 2014 gemäß § 33 (1) Ziffer 2 EigV

 
 
Gemeindevertretung Chorin
TOP: Ö 6.2
Gremium: Gemeindevertretung Chorin Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 20.12.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:50
Raum: Gemeindehaus Sandkrug
Ort: Gemeindehaus Sandkrug, Angermünder Straße 36, 16230 Chorin
CH-044/2016 Entlastung der Werkleitung für das Haushaltsjahr 2014 gemäß § 33 (1) Ziffer 2 EigV
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Herr Engel gibt zur Kenntnis, dass der Werkausschuss eine Entlastung befürwortet hat.

 


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Chorin beschließt die Entlastung der Werkleitung für das Haushaltsjahr 2014 gemäß § 33 (1) Ziffer 2 EigV.

 

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

11

9

9

0

0

0

 


  Beschluss: 20.12.2016 Gemeindevertretung Chorin ungeändert beschlossen
Termin 06.01.2017 überschritten und noch nicht realisiert Koordinierung: Kloster Chorin  
Sachbearbeiter/-in: (alle)  
Termin: 06.01.2017 Status: (offen)
Auftrag: