Auszug - Umgang mit dem Verlust und den gegenseitigen Verbindlichkeiten aus dem Jahresabschluss 2013 des Eigenbetriebs Kloster Chorin
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Herr Matthes äußert sich zu dem unverschuldeten Verlustvortrag in dem Sinne, dass künftig zu entscheiden ist, wie damit umgegangen wird. Erst nach Vorliegen einer konsolidierten Bilanz soll hierüber befunden werden. Mit der Jahresrechnung 2011 ist im ersten Quartal 2017 zu rechnen. Die folgenden werden voraussichtlich schneller erstellt (ca. 2 pro Jahr), so dass eine Entscheidung im Jahre 2018 anstehen würde.
Herr Engel betont, dass es beim Verlustvortrag um gerade mal 20.000 € ginge, die im Verhältnis zum Gesamthaushalt von 400.000 € als gering zu bewerten wären.
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