Auszug - Stellenüberprüfung im Rahmen der Einführung der neuen Entgeltordnung zum TVöD 2017
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Herr Matthes erläutert noch einmal die Notwendigkeit der Stellenüberprüfung auf Grund der neuen Entgeltordnung ab dem 1. Januar 2017. Die Informationsvorlage dient zunächst der Meinungsbildung, ob die Stellenüberprüfung intern oder extern erfolgen soll. Er verweist auf den Umstand, dass eine interne Bewertung an die Grenzen des Machbaren gehen würde und bittet um Zustimmung zu einer externen Lösung. Eine vollständige Organisationsuntersuchung wäre wohl zu teuer, eine Stellenbemessung könnte später ggf. für einzelne Fachämter durchgeführt werden.
Herr Marten stellt fest, dass die Amtsverwaltung personell ohnehin schon knapp bemessen ist, dann noch zwei Personen über einen längeren Zeitraum aus dem Tagesgeschäft herauszunehmen, wäre nicht zu machen. Herr Matthes verweist nochmals auf die Tatsache, dass ohnehin nur Frau Stiegler zur Stellenbewertung befähigt ist. Herr Marten spricht sich für eine externe Lösung aus. Auf die Frage von Frau von Cysewski ob es nur um die Bewertung der EG 9-Stellen geht, antwortet Herr Matthes, dass die komplette Kernverwaltung überprüft wird. Auch Frau von Cysewski spricht sich daraufhin für eine externe Lösung aus.
Herr Dr. Gollner betrachtet die interne Variante als Zumutung, da Frau Stiegler dann für einen längeren Zeitraum nicht für das umfangreiche Tagesgeschäft zur Verfügung steht. Für ihn kommt nur die externe Lösung in Betracht.
Herr Kai Püschel kritisiert die Formulierung in der Vorlage, dass die Akzeptanz durch eine externe Prüfung größer wäre. Er hält diesen Satz für fragwürdig. Das Amt ist für die Personalverwaltung zuständig und die Konsequenzen müssen so oder so die Verwaltung und der Amtsdirektor tragen. Herr Polster schließt sich dieser Kritik an. Herr Matthes scheut die Konsequenzen nicht, im Vordergrund steht in jedem Fall die Aufgabenerledigung.
Die Amtsverwaltung wird gebeten eine Beschlussvorlage für eine externe Lösung vorzubereiten.
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