Auszug - Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Nutzung der Feuerwehrgebäude und -einrichtungen sowie Einsatztechnik
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Herr Matthes erläutert die Problematik. Weiterhin äußert er sich sehr positiv über die Entwicklung der FFW Niederfinow und dessen Mitgliederzuwachs. Dieses wird bei den nächsten Planungsphasen der FFW im Amtsgebiet Berücksichtigung bzw. Bedeutung finden.
Herr Dr. Gollner ergänzt, dass es sich hierbei nicht um ein Feuerwehrhaus, sondern um eine Abstellkammer handelt.
Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Niederfinow beschließt den Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Nutzung der Feuerwehrgebäude und -einrichtungen sowie Einsatztechnik mit dem Amt Britz-Chorin-Oderberg rückwirkend zum 31.12.2010 gemäß Anlage 1 und befreit den Amtsdirektor zur Unterzeichnung des Vertrages von den Beschränkungen des § 181 BGB.
Abstimmungsergebnis
Bericht an die Politik zum Stand der Umsetzung:
Vertragsunterzeichnung erfolgt, sobald alle Gemeinden die in etwa gleichlautende Vorlage beschlossen haben. |
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