Auszug - Antrag auf Genehmigung zur Umwandlung von Wald in eine andere Nutzungsart gemäß § 8 Landeswaldgesetz (LWaldG)

 
 
Gemeindevertretung Chorin
TOP: Ö 7.3
Gremium: Gemeindevertretung Chorin Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 26.01.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:33
Raum: Gemeindehaus Sandkrug
Ort: Gemeindehaus Sandkrug, Angermünder Straße 36, 16230 Chorin
CH-002/2017 Antrag auf Genehmigung zur Umwandlung von Wald in eine andere Nutzungsart gemäß § 8 Landeswaldgesetz (LWaldG)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Herr Engel regt an, dass der Verlust an Waldfläche durch Umwandlungsmaßnahme durch eine Neuaufforstung ausgeglichen werden sollte.

Im weiteren Verlauf verständigen sich die Gemeindevertreter auf eine Ergänzung des Beschlusses um den Satz:

 

„Als Ausgleichsmaßnahme ist eine flächengrößenadäquate Aufforstung im Gemeindegebiet Chorin vorzusehen.“

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt, dass das Einverständnis darüber besteht, die Fläche als „sonstiges Sondergebiet - Landwirtschaft“ zu nutzen und bei einer Überarbeitung des Flächennutzungsplanes als solche auch darzustellen. Als Ausgleichsmaßnahme ist eine flächengrößenadäquate Aufforstung im Gemeindegebiet Chorin vorzusehen.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

11

8

8

0

0

0

 


  Beschluss: 26.01.2017 Gemeindevertretung Chorin geändert beschlossen
Termingerecht am 23.02.2017 realisiert Koordinierung:
Bauamt  
Sachbearbeiter/-in: Birgit Luedecke  
Termin: 23.02.2017 Status: 23.02.2017
Auftrag:

Bericht an die Politik zum Stand der Umsetzung:

 

Das Ergebnis der Beschlussfassung mit der Änderung ist dem Landesbetrieb Forst Brandenburg untere Forstbehörde Oberförsterei Eberswalde mitgeteilt worden.