Auszug - Antrag auf Genehmigung zur Umwandlung von Wald in eine andere Nutzungsart gemäß § 8 Landeswaldgesetz (LWaldG)
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Herr Engel regt an, dass der Verlust an Waldfläche durch Umwandlungsmaßnahme durch eine Neuaufforstung ausgeglichen werden sollte. Im weiteren Verlauf verständigen sich die Gemeindevertreter auf eine Ergänzung des Beschlusses um den Satz:
„Als Ausgleichsmaßnahme ist eine flächengrößenadäquate Aufforstung im Gemeindegebiet Chorin vorzusehen.“
Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt, dass das Einverständnis darüber besteht, die Fläche als „sonstiges Sondergebiet - Landwirtschaft“ zu nutzen und bei einer Überarbeitung des Flächennutzungsplanes als solche auch darzustellen. Als Ausgleichsmaßnahme ist eine flächengrößenadäquate Aufforstung im Gemeindegebiet Chorin vorzusehen.
Abstimmungsergebnis
Bericht an die Politik zum Stand der Umsetzung:
Das Ergebnis der Beschlussfassung mit der Änderung ist dem Landesbetrieb Forst Brandenburg untere Forstbehörde Oberförsterei Eberswalde mitgeteilt worden. |
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