Auszug - Absichtserklärung zur Aufstellung eines städtebaulichen Konzeptes für die Gemeinde Chorin

 
 
Gemeindevertretung Chorin
TOP: Ö 7.4
Gremium: Gemeindevertretung Chorin Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 26.01.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:33
Raum: Gemeindehaus Sandkrug
Ort: Gemeindehaus Sandkrug, Angermünder Straße 36, 16230 Chorin
CH-003/2017 Absichtserklärung zur Aufstellung eines städtebaulichen Konzeptes für die Gemeinde Chorin
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Herr Hildebrand befürwortet die Aufstellung eines städtebaulichen Konzeptes, da hierdurch gezielt das Handeln der Gemeinde auf eine Verbesserung der Strukturen und der Lebensqualität für die Einwohner ausgerichtet werden kann. Den Einwohnern muss die Möglichkeit zur Mitwirkung gegeben werden.

 

Auch Herr Dr. Luthardt sieht in der Erstellung des Konzeptes eine Chance für die Gemeinde. Wichtig ist, dass alle Ortsteile mit einbezogen werden.

 

Herr Horst verliest den Beschlusstext und lässt hierüber abstimmen:

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt, dass sie beabsichtigt, ein städtebauliches Konzept für das Gemeindegebiet erarbeiten zu lassen.

 

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

11

8

8

0

0

0

 


  Beschluss: 26.01.2017 Gemeindevertretung Chorin ungeändert beschlossen
Termingerecht am 09.02.2018 realisiert Koordinierung:
Bauamt  
Sachbearbeiter/-in: Birgit Luedecke  
Termin: 09.02.2018 Status: 09.02.2018
Auftrag:

Bericht an die Politik zum Stand der Umsetzung:

 

Weiterberabeitung nach Beschlussfassung des Haushaltsplanes und der Auswertung der Trägerbeteilung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Ragöser Mühle".

Bebauungsplan ist rechtskräftig.

Erstellung des Konzeptes vorerst nicht notwendig.