Auszug - Machbarkeitsstudie zur Erdverkabelung der 380-kV-Freileitung
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Herr Lindner hatte sich bereits in der Einwohnerfragestunde angeboten, Informationen zu diesem Tagesordnungspunkt zu geben.
Herr Horst lässt darüber abstimmen, ob Herr Lindner Rederecht erhalten soll. Mehrheitlich stimmen die Gemeindevertreter zu.
Herr Lindner verweist auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts mit dem der Planfeststellungsbeschluss gekippt wurde. Der Vorhabenträger arbeitet derzeit an einem Planergänzungsverfahren. Er weist auf die Bedeutung einer frühzeitigen Beteiligung der betroffenen Kommunen hin. Durch die geplanten Freileitungen werden sie Lebensbedingungen der Vögel in den Schutzgebieten erheblich beeinträchtigt, so Herr Lindner. Nur eine Erdverkabelung kann den schutzwürdigen Belangen Rechnung tragen. Mit einer noch zu erstellenden Machbarkeitsstudie sollen diese Alternativen im Bereich der Masten 166 bis 189 aufgezeigt und untersucht werden. Die Kosten für die Studie betragen ca. 6.200 EUR. Die Stadt Angermünde, die Gemeinde Ziethen und der Verein „Wir in der Biosphäre e.V.“ beteiligen sich finanziell an der Studie. Er bittet die Gemeindevertreter sich ebenfalls an der Studie finanziell zu beteiligen.
Die Frage von Herrn Krüger, ob der zu untersuchende Trassenabschnitt in einem europäischen Vogelschutzgebiet liegt wird von Herrn Lindner bejaht.
Herr Horst verliest den Beschlusstext und lässt hierüber abstimmen:
Beschluss: Die Gemeinde Chorin beteiligt sich mit 1.000,00 Euro Zuwendung an den Kosten für eine Machbarkeitsstudie zur Erdverkabelung der geplanten 380-kV-Freileitung zwischen Mast 166 und Mast 189 im Raum Schmargendorf - Serwest-Buchholz (vgl. Anlage Angebot des Planungsbüros entera vom 16.09.2016). Auftraggeber der Studie ist der gemeinnützige Verein „Wir in der Biosphäre e.V.“, der der Empfänger der zweckgebundenen Zuwendung sein soll. Der Zuschuss wird nur gewährt, wenn die Gesamtfinanzierung der Machbarkeitsstudie sichergestellt ist.
Abstimmungsergebnis
Bericht an die Politik zum Stand der Umsetzung:
Auszahlung wurde am 13. März 2017 mit Fälligkeit 15. März 2017 freigegeben. |
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