Auszug - Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Nutzung der Feuerwehrgebäude und -einrichtungen sowie Einsatztechnik
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Herr Matthes weist auf die Notwendigkeit des Vertrages hin. Das Rechnungsprüfungsamt erachtet die Maßnahme als bilanztechnisch notwendig. Die Mehrzahl der Gemeinden hat einen gleichlautenden Vertrag bereits unterzeichnet.
Herr Püschel interessiert, ob die Feuerwehrtechnik nun nur dem Amt gehört oder nur den Gemeinden. Herr Matthes erläutert, dass eine Änderung der diesbezüglichen Praxis nicht beabsichtigt ist, sondern es einzig und allein um die geänderte Darstellung in der Bilanz geht. Finanziell (Abschreibungen) ist es für die Gemeinden sogar von Vorteil.
Frau von Cysewski fragt nach, ob nicht vorher alle Gemeinden den Vertrag unterzeichnen müssen. Herr Matthes erläutert, dass die Reihenfolge der Unterzeichnung egal ist, bestätigt aber, dass der Vertrag nur rechtskräftig ist, wenn alle Gemeinden unterzeichnet haben.
Herr Matthes weist ergänzend auf die Verfahrensweise zur Nutzung der Gebäude durch Dritte hin. Diese sei nur möglich, wenn die Separierung und der Verschluss der Feuerwehrgeräte räumlich möglich ist. Beschluss:
Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg beschließt den Abschluss der öffentlich-rechtlichen Verträge über die Nutzung der Feuerwehrgebäude und -einrichtungen sowie Einsatztechnik mit der Gemeinde Britz, der Gemeinde Chorin, der Gemeinde Hohenfinow, der Gemeinde Liepe, der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen, der Gemeinde Niederfinow, der Stadt Oderberg und der Gemeinde Parsteinsee. Abstimmungsergebnis
Bericht an die Politik zum Stand der Umsetzung:
Die Unterzeichnung der Verträge erfolgt, soweit alle Gemeinden den jeweiligen Beschluss gefasst haben. Da Oderberg erst am 08.03.2017 die Vorlage berät - Unterzeichnung MItte 03/2017. |
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