Auszug - Aufhebung des Beschlusses PS-021/2016 "Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Nutzung der Feuerwehrgebäude und -einrichtungen sowie Einsatztechnik" / "Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Nutzung der Feuerwehrgebäude und -einrichtungen sowie Einsatztechnik
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Herr Matthes teilt mit, dass die Beanstandungen am öffentlich rechtlichen Vertrag ausgebessert wurden. Das Wort „ausschließlich“ wurde in § 1 Abs. 2 Satz 1 gestrichen. Herr Matthes lobt die Parsteiner Feuerwehr und erklärt, dass die Feuerwehr sehr gut organisiert und viele Mitglieder hat.
Herr Richter teilt mit, dass die Feuerwehr Lüdersdorf dringend Mitglieder benötigt. Haben auch schon einen Tag der offenen Tür durchgeführt. Leider kam kaum jemand vorbei.
Herr Matthes teilt mit, dass wir im Landkreis Barnim, als Amt die meisten Mitglieder in der freiwilligen Feuerwehr haben.
Herr Otto verliest den Beschlussvorschlag und es kommt zur Abstimmung. Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Parsteinsee beschließt die Aufhebung des Beschlusses PS-021/2016 "Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Nutzung der Feuerwehrgebäude und -einrichtungen sowie Einsatztechnik" und beschließt den Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Nutzung der Feuerwehrgebäude und -einrichtungen sowie Einsatztechnik mit dem Amt Britz-Chorin-Oderberg rückwirkend zum 31.12.2010 bzw. 01.09.2011 gemäß Anlage 1 und befreit den Amtsdirektor zur Unterzeichnung des Vertrages von den Beschränkungen des § 181 BGB.
Abstimmungsergebnis
Bericht an die Politik zum Stand der Umsetzung:
Vertragsunterzeichnung erfolgt, sobald alle Gemeinden den Beschluss gefasst haben. |
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