Auszug - Beauftragung eines Sachverständigen mit der Begutachtung von Feuchteschäden in der Turnhalle Niederfinow
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Herr Dr. Gollner fragt nach, ob der Sportverein mit in Haftung genommen werden kann?
Herr Klemm spricht sich gegen eine Inhaftungsnahme des Sportvereins aus.
Herr Nüßlein wundert sich über die Höhe der Kosten für die Gutachten. Die Ursachen sind doch bereits bekannt.
Frau Lüdecke ergänzt, dass es einen Gewährleistungsanspruch gibt. Die Unterstützung des Sportvereins kann durch einen Zuwendungsbescheid realisiert werden. Die Gemeinde bezahlt dann die Materialien und der Sportverein leistet die notwendigen Arbeiten. Dabei sollte dann Herr Rafalski als Fachmann eingesetzt werden.
Herr Dr. Gollner meint, dass das Gutachten die genauen Ursachen ans Licht bringt. Erst nach Vorlage der Gutachten sollte über den weiteren Werdegang entschieden werden.
Herr Butzkies findet die Summen ebenfalls sehr hoch. Er fragt nach, ob es keine günstigeren Alternativen gibt.
Frau Lüdecke erklärt, dass der Gutachter die Situation bereits kennt und dann auch notwendige Maßnahmen mit erfassen wird.
Beschluss: Die Gemeindevertretung Niederfinow beschließt den öffentlich bestellten Sachverständigen Dipl.-Ing. Ralf Leuschner, Schweizer Straße 10, 16225 Eberswalde mit Komplexuntersuchungen der vorhandenen Feuchtigkeitsschädigungen in den Räumen des Objektes „Turnhalle“ Niederfinow, Choriner Straße 17a, zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis
Bericht an die Politik zum Stand der Umsetzung:
Die für die Erstellung des Gutachtens erforderlichen Entgelte sind in den Entwurf des Haushaltsplanes 2017 eingestellt. Nach Eintritt der Rechtskraft des HHPL wird der Auftrag an den Sachverständigen erteilt. |
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