Auszug - Landkreis Barnim zur Einvernehmensherstellung (Entwurf Kostenbeitragssatzung)
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Herr Matthes ergänzt, dass für das Einvernehmen mit dem Landkreis eine Kalkulation unter Einbeziehen der Essenlieferer und/oder über das »Warenkorb-Prinzip« vorgenommen wird. Was Frühstück und Vesper (Zwischenmalzeiten) angeht, ist man noch in einem Klärungsprozess.
Herr Guse merkt an, dass die Satzungen unter ständigem Einbeziehen des Landkreises erarbeitet wurde. Es sei enttäuschend, dass der Landkreis im Zuge des Verfahrens seine Meinung geändert hat. Nichts desto trotz müssen erst die Voraussetzungen geschaffen werden, bevor die Satzung beschlossen werden kann.
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