Auszug - Anhörungsverfahren Planfeststellung Ersatzneubau der Eisenbahnüberführung "Gewölbebrücke bei Chorin"
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Herr Guse berichtet, dass die Zuwegung für die Baustelle über Britz gehen wird.
Herr Gersdorf erläutert im Detail die Wegeführung. Teile der Wege werden für die Baumaßnahme ausgebaut, im Anschluss aber auch wieder zurückgebaut. Grund dafür ist unter anderem der Biberschutz. Das Thema wurde ausführlich im Bauauschuss debattiert und es ergaben sich keine Anhaltspunkte, um dem Verfahren etwas entgegen zu setzen.
Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt, dass Planungsrechtlich keine Einwände zur Maßnahme bestehen.
Nachstehende Hinweise sind zu berücksichtigen: Die temporär in Anspruch genommenen Flurstücke der Gemeinde Britz sind nach Fertigstellung der Maßnahme wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen. Für gegebenenfalls bean-spruchte Flächen von Privateigentümern in der Gemeinde ist eigenverantwortlich die Zustimmung zur Maßnahme einzuholen.
Die betroffenen Gemeinde- und Ortsstraßen/-wege befinden sich im Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin. Die Auflagen der Reservats Verwaltung sind zu beachten.
Den konkreten Baubeginn und die Dauer der Maßnahme sind der Gemeinde rechtzeitig mitzuteilen.
Vor Beginn der Maßnahme ist der Zustand der beanspruchten kommunalen Ortsstraßen und Wege zu dokumentieren und eine gemeinsame Schlussbegehung nach Fertigstellung mit der Amtsverwaltung zu vereinbaren.
Abstimmungsergebnis
Bericht an die Politik zum Stand der Umsetzung:
Die Stellungnahme der Gemeinde als Träger öffentlicher Belange wurde dem Landesamt für Bauen und Verkehr übersandt. |
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