Auszug - Sachstand zur Zuständigkeit für die Brücke am Schöpfwerk
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Herr Matthes erläutert den Sachstand zur Zuständigkeit für die Brücke am Schöpfwerk. Es existiert hier eine Widmungsfiktion. Somit handelt es sich hier um eine öffentliche Straße, zu der auch die Brücke gehört. Die Straßenbaulast obliegt der Gemeinde.
Herr Marschner gibt bekannt, dass ab September 2017 die L 29, Ortseingang Oderberg aus Richtung Liepe kommend, voll gesperrt werden soll. Voraussichtliche Zeit der Baumaßnahme ca. ein Jahr.
Die Mitglieder der Gemeindevertretung diskutieren zum Sachverhalt. Es wird für alle regelmäßigen Nutzer und der Anlieger des Straßenabschnittes zu einer erblichen Beeinträchtigung kommen. Eine offizielle Umleitung durch das Bruch ist nicht möglich, jedoch könnte möglicherweise von polizeilichen Kontrollen abgesehen werden.
Bericht an die Politik zum Stand der Umsetzung:
Die Reparaturleistungen werden im Rahmen eines freihändigen Vergabeverfahrens ausgeschrieben. geplanter Zeitablauf: - Erstellen Ausschreibungsunterlagen:bis 19.05.17 - Versand der Unterlagen nach Freigabe durch das Amt:spätestens 02.06.17 - Angebotsabgabe/Submission:21.06.17 - Auswertung/Vergabebeschluss:bis 28.06.17 - Vergabebeschluss (wenn erforderlich):04.07.17 - Baubeginn:29./30.KW 2017 - Fertigstellung:spät. 33./34.KW 2017 |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |