Auszug - Bestandsaufnahme Straßenbeleuchtung Niederfinow
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Herr Matthes fragt nach, ob noch weitere Firmen mit aufgenommen werden sollen?
Herr Nüßlein erklärt, dass bereits vor 2 ½ Jahren mit der Bestandaufnahme begonnen wurde. Die Bestandaufnahmen sollten durch die alte Firma dokumentiert werden. Verwunderlich ist, dass dem Amt darüber keine Pläne vorliegen.
Frau Lüdecke erklärt, dass ein Plan vorliegt. Die Aufnahme ist nur zum Teil erfolgt und in eine Matrix eingetragen worden. Diese Matrix muss weiterhin geführt und ergänzt werden. Die Amtsverwaltung ist fachlich nicht dazu in der Lage, diese Arbeiten zu realisieren und die Bestandsaufnahme abzuschließen. Diese Arbeiten bzw. Leistungen müssen durch eine Fachfirma durchgeführt werden.
Herr Nüßlein fragt nach, ob die Gemeinde gezwungen ist, die Leistungen über die Kreiswerke abzuwickeln.
Herr Gollner meint, dass die Summen zur Leistungsvergabe nicht genannt bzw. öffentlich gestellt werden sollten (Beschluss), jedoch ist es nun zu spät.
Herr Butzkies ergänzt, dass 4.300,00 € eine Menge Geld für diese Leistungen sind. Der frühere Auftragsnehmer sollte diese Arbeiten bereits machen. Die Firma Lorenz sollte bei der Vergabe wieder mit aufgenommen werden.
Herr Matthes erklärt, dass die Vergabe unabhängig von den Kreiswerken stattfindet. Die Aufstellung des Katasters ist jedoch zwingend notwendig. Die Kreiswerke sind in dieser Angelegenheit nebensächlich.
Herr Matthes erklärt, dass die Firma IPM nur die Vermögenswerte erfasst hat. Nicht jedoch die Standorte und die Umsetzung der Beleuchtungseinheiten.
Herr Dr. Gollner ergänzt, dass die Vermögenserfassung erledigt ist und nun die technische Erfassung erfolgen muss.
Frau Lüdecke ergänzt weiterhin, dass im Dezember die Firma Krechlok mit der Wartung bis zur Ausschreibung beauftragt worden ist. Die Daten zur Bestandsaufnahme sind gesetzlich gefordert.
Die Gemeindevertreter stimmen mit 4 zu 3 für die Aufnahme der Firma Lorenz zur freihändigen Vergabe.
Beschluss: Die Gemeindevertretung Niederfinow beschließt, die Bestandsaufnahme der Straßenbeleuchtung im Rahmen einer Freihändigen Vergabe auszuschreiben.
Folgende Firmen sind zur Abgabe eines Angebotes aufzufordern:
Die Erbringung der Leistungen durch Nachunternehmer ist auszuschließen.
Wegen der terminlichen Dringlichkeit der zu erbringenden Leistung im Zusammenhang mit der beabsichtigten Übertragung der Straßenbeleuchtung auf die Kreiswerke Barnim wird die Freigabe der Mittel nach § 69 BbgKVerV erteilt.
Abstimmungsergebnis
Bericht an die Politik zum Stand der Umsetzung:
Ist abgeschlossen. |
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