Auszug - Öffentlich-rechtliche Vereinbarung Britz-Chorin zur Schulträgerschaft

 
 
Schulausschuss Britz
TOP: Ö 7.3
Gremium: Schulausschuss Britz Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 14.03.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:40
Raum: Grundschule Britz
Ort: Max-Kienitz-Schule, Am Grund 27, 16230 Britz
BR-020/2017 IV Öffentlich-rechtliche Vereinbarung Britz-Chorin zur Schulträgerschaft
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:10.20

Frau Stiegler erläutert die Informationsvorlage.

 

Die Gemeinde Chorin möchte die Schulträgerschaft an die Gemeinde Britz übertragen. Dazu ist der Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung nötig. Ein entsprechendes Beispiel ist der Informationsvorlage im Anhang beigefügt. Dieser Vertrag aus dem Jahr 2007 ist bereits schon einmal durch das Land bzw. den Landkreis geprüft worden. Es fehlen aber Regelungen zum Umgang mit Investitionen oder zu Satzungsbefugnissen in Bezug auf die Festlegung der Schulbezirke. Auch die Einräumung von Mitbestimmungsrechten für Vertreter der Gemeinde Chorin wäre im öffentlich-rechtlichen Vertrag zu regeln.

 

Frau Stiegler weist insbesondere darauf hin, dass die zu schließende Vereinbarung zwischen Britz und Chorin mit der Kommunalaufsicht des Landkreises abzustimmen ist.

 

Die Ausschussmitglieder verständigen sich darauf, dass die Gemeinde Britz eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Gemeinde Chorin abschließen sollte, die

 

  • kein festgeschriebenes Mitbestimmungsrecht für die Gemeinde Chorin beinhaltet,
  • für Investitionen eine Sonderumlage, aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Schülerzahlen, vorsieht.

 

Eine entsprechende Beschlussvorlage soll zur übernächsten Sitzung der Gemeindevertretung Britz vorbereitet werden.