Auszug - Grundsatzdiskussion zu Jugendarbeit in der Gemeinde Britz

 
 
Sozialausschuss Britz
TOP: Ö 8.1 Beschluss:BR-023/2017 IV
Gremium: Sozialausschuss Britz Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mo, 20.03.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:50
Raum: Rathaus Britz, Raum 1.14
Ort: Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz
BR-023/2017 IV Grundsatzdiskussion zu Jugendarbeit in der Gemeinde Britz
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:51.40

Herr Marten informiert, dass eventuelle Änderungen und Ergänzungen im Leistungsvertrag Jugendförderung bis Ende August vorliegen müssen.

  • Welche Punkte sind eventuell zu bearbeiten?
  • Wie läuft Jugendarbeit heute?
  • Wie geht es mit dem Jugendclub weiter?
  • Was passiert mit der Jugendförderung?
  • Was ist besser, Räumlichkeiten oder mobil sein?

 

Herr Matthes erklärt, Jugendförderung ist Aufgabe des Landkreises. Es ist wichtig, die Jugendarbeit interessant zu gestalten.

Frau Siedler erklärt, dass überall Räume für Klassen und den Hort fehlen. Die Kinderzahlen steigen, daher sollte man die Raumnutzung neu überdenken. Der Billardverein passt nicht in die Schule. Da wäre eine Umstrukturierung sinnvoll. Jugendarbeit braucht einen Anlaufpunkt.

Herr Matthes bestätigt, dass ein stationärer Anlaufpunkt von Vorteil ist. Bei der Jugend liegt der Schwerpunkt mittlerweile bei Kindern im Grundschulalter. Man sollte auch beachten: „Nicht volle Hütte ist immer gute Jugendarbeit.“

Eine Qualifizierung der Tätigkeit von Jugendarbeitern ist schwierig.

Herr Marten informiert, dass eine Zusammenarbeit mit der Jugendkoordinatorin und dem Jugendförderer wichtig ist.

Festlegung:

Bis zur Beratung am 15.05.2017 ist durch das Hauptamt in Abstimmung mit dem Vorsitzenden des Sozialausschusses Britz, in Zusammenarbeit mit der Jugendkoordinatorin Frau Erdmann und dem Jugendförderer Sven Grunow ein empfehlender Standpunkt zum Umgang mit dem Leistungsvertrag Jugendförderung vorzunehmen.

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

4

2

2

-

-

-