Auszug - Stundung und Erlass von Forderungen der Gemeinde
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Frau Müssig verließ um 19.35 Uhr die Sitzung.
Frau Gohlke erklärt die Beschlussvorlage und beantwortet Fragen. Die Zinsfreihiet ist mit dem Landkreis abgestimmt. Beschluss: Die Gemeindevertretung Chorin beschließt, dem Eigenbetrieb „Kloster Chorin“ die offenen Hauptforderungen in Höhe von 123.624,23 EUR bis zum 31.12.2018 zu stunden. Die Stundung wird zinsfrei gewährt. Die offenen Nebenforderungen aus Säumniszuschlägen und Pfändungsgebühren in Höhe von 5.789,00 EUR werden erlassen.
Abstimmungsergebnis
Bericht an die Politik zum Stand der Umsetzung: Die Forderung wird gestundet.
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