Auszug - Stundung und Erlass von Forderungen der Gemeinde

 
 
Gemeindevertretung Chorin
TOP: Ö 7.7
Gremium: Gemeindevertretung Chorin Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 30.03.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:10
Raum: Gemeindehaus Sandkrug
Ort: Gemeindehaus Sandkrug, Angermünder Straße 36, 16230 Chorin
CH-026/2017 Stundung und Erlass von Forderungen der Gemeinde
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Frau Müssig verließ um 19.35 Uhr die Sitzung.

 

Frau Gohlke erklärt die Beschlussvorlage und beantwortet Fragen. Die Zinsfreihiet ist mit dem Landkreis abgestimmt.


Beschluss:

Die Gemeindevertretung Chorin beschließt, dem Eigenbetrieb „Kloster Chorin“ die offenen Hauptforderungen in Höhe von 123.624,23 EUR bis zum 31.12.2018 zu stunden. Die Stundung wird zinsfrei gewährt.

Die offenen Nebenforderungen aus Säumniszuschlägen und Pfändungsgebühren in Höhe von 5.789,00 EUR werden erlassen.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

11

10

10

0

0

0

 


  Beschluss: 30.03.2017 Gemeindevertretung Chorin ungeändert beschlossen
Termin 13.04.2017 überschritten und noch nicht realisiert Koordinierung:
Kämmerei  
Sachbearbeiter/-in: Astrid Gohlke  
Termin: 13.04.2017 Status: (offen)
Auftrag:

Bericht an die Politik zum Stand der Umsetzung:

Die Forderung wird gestundet.