Auszug - 3. Änderung des Flächennutzungsplanes ehemaliges Amt Britz-Chorin im Parallelverfahren zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 01/12-C „Revitalisierung der Ragöser Mühle“ Gemeinde Chorin OT Sandkrug Abwägung und Feststellungsbeschluss

 
 
Gemeindevertretung Chorin
TOP: Ö 7.6
Gremium: Gemeindevertretung Chorin Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 30.03.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:10
Raum: Gemeindehaus Sandkrug
Ort: Gemeindehaus Sandkrug, Angermünder Straße 36, 16230 Chorin
CH-023/2017 3. Änderung des Flächennutzungsplanes ehemaliges Amt Britz-Chorin im Parallelverfahren zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 01/12-C „Revitalisierung der Ragöser Mühle“ Gemeinde Chorin OT Sandkrug
Abwägung und Feststellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Frau Müssig von der ibe erläutert, dass wegen einer „falschen Bezeichnung“ der Punkt 17.3 abgewogen werden muss.

 

 

 


Beschluss:

1.Die während der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung im Januar/Februar 2017 eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung geprüft und mit dem Ergebnis entsprechend Anlage 1 gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Stellungnahmen von der Öffentlichkeit sind nicht eingegangen.

 

2.Der Amtsdirektor wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, soweit sie Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind der

Verfahrensakte beizufügen.

 

3. Eine erneute Beteiligung aufgrund der erfolgten Ergänzungen und Korrekturen (Anlage 2) ist nicht notwendig. Die Grundzüge der Planung werden nicht berührt.

 

4. Die Gemeindevertretung beschließt die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes des

ehemaligen Amtes Britz-Chorin entsprechend Anlage 3 in der Fassung vom 10. März 2017.

Die Begründung und die zusammenfassende Erklärung werden gebilligt.

 

5. Der Amtsdirektor wird beauftragt, die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes zur

Genehmigung einzureichen und die Erteilung der Genehmigung ortsüblich bekannt zu machen.  Dabei ist auch anzugeben, wo die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

Anlagen:1. Abwägung

2. Zusammenfassung der Änderungen

3. 3. Änderung FNP mit Begründung und Zusammenfassender Erklärung

4. Umweltbericht

 

 

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

11

10

8

1

1

0

 


  Beschluss: 30.03.2017 Gemeindevertretung Chorin ungeändert beschlossen
Termingerecht am 10.05.2017 realisiert Koordinierung:
Bauamt  
Sachbearbeiter/-in: Birgit Luedecke  
Termin: 15.05.2017 Status: 10.05.2017
Auftrag:

Bericht an die Politik zum Stand der Umsetzung:

 

Zur Zeit wird die Einreichung zur Gehemigung an den Landkreis bearbeitet.

Der Antrag zur 3. Änderung ist zur Genehmigung beim Strukturentwicklungs- und Bauordnungsamt des Landkreises eingereicht worden.