Auszug - Festlegung Standorte Dreiecksinformationstafeln in der Gemeinde Chorin, OT Brodowin
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Beschluss: Die Gemeindevertretung Chorin beschließt die Standorte für die drei Dreiecksinformationstafeln im Ortsteil Brodowin
- Weißensee, Rastplatz Flurstück 118/4, Flur 5 Gemarkung Chorin, Eigentümer Land Brandenburg (Landesforstverwaltung – siehe Anlage 1).
Die vorhandene veraltete Informationstafel wird durch die Dreiecksinformationstafel ersetzt.
- Brodowin, Dorfanger Flurstück 50, Flur 1, Gemarkung Brodowin, Eigentümer Amt Britz-Chorin-Oderberg, Ge meinde Brodowin Flurbereinigungsgesetz Verfahrensbezeichnung: 05002F kein aktueller Nachweis (siehe Anlage 2).
Die vorhandene veraltete Informationstafel wird durch die Dreiecksinformationstafel ersetzt.
- Pehlitz, Parkplatz Flurstück 50/2, Flur 3, Gemarkung Brodowin Eigentümer Amt Britz-Chorin-Oderberg, Gemeinde Brodowin Flurbereinigungsetz Verfahrensbezeichnung: 05002F kein aktueller Nachweis (siehe Anlage 3).
Abstimmungsergebnis
Bericht an die Politik zum Stand der Umsetzung:
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