Auszug - Aufwandsentschädigungssatzung der Stadt Oderberg

 
 
Stadtverordnetenversammlung Oderberg
TOP: Ö 5.8
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Oderberg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 12.04.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:25
Raum: Sporthalle (Vereinsraum)
Ort: Sporthalle, Am Friedenshain 19, 16248 Oderberg
OD-016/2017 Aufwandsentschädigungssatzung der Stadt Oderberg
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:10.20

Herrn Brandenburg erscheinen 100,00 Euro Aufwandsentschädigung für die Bürgermeisterin zu wenig. Er schlägt vor, die Aufwandsentschädigung für die Bürgermeisterin auf 150,00 Euro zu erhöhen. Um die Erhöhung abzudecken, würden die Vorsitzenden von Fraktionen auf die pauschalierte monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 10 Euro verzichten.

 

Herr Zoschke fragt an, ob die Stadtverordnetenversammlung auf Teilbeträge der Aufwandsentschädigung verzichten kann. Diese finanziellen Mittel sollen dann der Bürgermeisterin zugutekommen.

 

Herr Gramss bemerkt, dass der Bürgermeister von Liepe eine größere Aufwandsentschädigung erhält. Wonach wird die Aufwandsentschädigung berechnet.

 

Frau Hähnel würde es begrüßen, wenn die Vorsitzenden der Fraktionen die zusätzlichen 10 Euro pro Sitzung, spenden möchten, dann bitte an die örtlichen Vereine.

 

Nach einem Jahr soll eine neue Kalkulation vorgenommen werden.


Beschluss:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg beschließt den Erlass einer Aufwandsentschädigungssatzung entsprechend der Anlage 1 zu dieser Sitzungsvorlage.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

13

8

8

0

0

0

 


  Beschluss: 12.04.2017 Stadtverordnetenversammlung Oderberg ungeändert beschlossen
Mit Terminverzug am 26.05.2017 realisiert Koordinierung:
Hauptamt  
Sachbearbeiter/-in: Manuela Stiegler  
Termin: 26.04.2017 Status: 26.05.2017
Auftrag:

Bericht an die Politik zum Stand der Umsetzung:

 

Die Satzung wurde ausgefertigt, am 06.05.2017 durch den Amtsdirektor unterschrieben und wird im »Amtsblatt für das Amt Britz-Chorin-Oderberg«, Ausgabe 5/2017 am 26. Mai 2017 bekanntgemacht.