Auszug - Satzung zur Aufhebung der Entschädigungssatzung der Stadt Oderberg vom 18. Juni 2014
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In der Satzung zur Aufhebung der Entschädigungssatzung der Stadt Oderberg, Artikel 1, ist das Datum „18.Juni 2014“ durch „30.06.2014“ zu ersetzen. Beschluss: Die Stadtverordneten der Stadt Oderberg beschließen die Satzung zur Aufhebung der Satzung über den Ersatz der Auslagen und des Verdienstausfalls des ehrenamtlichen Bürgermeisters, der Mitglieder in der Stadtverordnetenversammlung und in den Ausschüssen sowie der sachkundigen Einwohner in den Ausschüssen der Stadt Oderberg (Entschädigungssatzung) entsprechend der Anlage.
Abstimmungsergebnis
Bericht an die Politik zum Stand der Umsetzung:
Die Satzung wurde ausgefertigt und am 06.05.2017 vom Amtsdirektor unterzeichnet. Die Bekanntmachung erfolgt am 26.05.2017 im »Amtsblatt für das Amt Britz-Chorin-Oderberg«, Ausgabe 5/2017. |
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