Auszug - Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2017
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Nach abgeschlossener Diskussion wird folgende Ergänzung in den Beschlussvorschlag aufgenommen:
„Die Haushaltssatzung 2017 und der Haushaltsplan 2017 werden in der per Email vom 06.04.2017 sowie vom 12.04.2017 um16.34 Uhr übersandten Fassung mit folgenden Gesamtbeträgen
im Ergebnishaushalt ordentliche Erträge auf 3.569.560 EUR ordentliche Aufwendungen auf 3.840.075 EUR
außerordentliche Erträge auf 3.000 EUR außerordentliche Aufwendungen auf 0 EUR
im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen auf 4.185.510 EUR Auszahlungen auf 4.654.885 EUR
verabschiedet.“
Beschluss: Die Stadtverordnetenversammlung Oderberg beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan des Haushaltsjahres 2017. Zur rechtzeitigen Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit wird auf der Grundlage des § 76 der BbgKVerf der Rahmen der Kassenkredite auf 600.000 EUR festgesetzt.
Die Haushaltssatzung 2017 und der Haushaltsplan 2017 werden in der per Email vom 06.04.2017 sowie vom 12.04.2017 um16.34 Uhr übersandten Fassung mit folgenden Gesamtbeträgen
im Ergebnishaushalt ordentliche Erträge auf 3.569.560 EUR ordentliche Aufwendungen auf 3.840.075 EUR
außerordentliche Erträge auf 3.000 EUR außerordentliche Aufwendungen auf 0 EUR
im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen auf 4.185.510 EUR Auszahlungen auf 4.654.885 EUR
verabschiedet.
Abstimmungsergebnis
Bericht an die Politik zum Stand der Umsetzung:
Der Landkreis Barnim nahm als allgemeine untere Landesbehörde am 11.05.2017 Stellung zu der vorgelegten Haushaltssatzung 2017. Die Haushaltssatzung 2017 trat mit Ihrer Bekanntmachung am 28.04.2017 in Kraft.
Wegen eines redaktionellen Fehlers der Druckerei (Abweichung von 300 EUR des ausgewiesenen Betrages der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit) ist die Haushaltssatzung 2017 in der Ausgabe Nr. 5/2017 des Amtsblattes des Amtes B-C-O erneut bekannt zu machen. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |