Auszug - Akteneinsichtnahme des Bürgermeisters
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Herr Dr. Gollner erklärt den vorliegenden Beschluss und verweist auf den Hintergrund, dass immer noch nicht geklärt ist, wo die 10 Mio. DM geblieben sind. Die Rückzahlungen erfolgen nicht von dem Konto der Gemeinde. Weiterhin könnte das Geld auch in andere Gemeinde geflossen worden sein. Er hat dahingehend beim Verwaltungsgericht Klage eingereicht und hofft endlich auf Klärung des Sachverhalts.
Herr Matthes ergänzt, dass es ein generelles Akteneinsichtsrecht gibt und dafür nicht extra ein Beschluss gefasst werden muss. Er schlägt vor, dass gemeinsam mit der Kämmerin Akteneinsicht genommen werden kann. Jedoch kann keine Akteneinsicht gewährt werden, wenn keine Akten vorhanden sind.
Herr Dr. Gollner erklärt, dass die Unterlagen und auch die Kontoauszüge vorliegen. Dennoch konnte ihm bisher keiner die Frage beantworten, wer das Geld bekommen hat.
Herr Rütz fragt nach, ob Niederfinow überhaupt Chancen bzw. Anspruch auf Rückzahlung dieser Gelder hätte.
Herr Dr. Gollner erklärt, dass das Darlehen an andere Gemeinden gegeben wurde. Dadurch könnte Niederfinow das Geld zurückfordern. Es gibt dabei keine Verjährungsfristen. Zunächst müssten wir schauen, wer Schuldner ist und müssen dann überlegen, ob eine Förderung dann sinnvoll wäre.
Die Vorlage wird zurückgezogen.
Bericht an die Politik zum Stand der Umsetzung:
Der Beschluss wurde zurückgezogen. Einsicht in die Akte über das KfW Darlehen wurde Dr. Gollner in der Vergangenheit mehrfach gewährt. Außerdem wurden ihm Teile der Akte in Kopie zur Verfügung gestellt.
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