Auszug - Umsetzung von Sirenenanlagen in den Ortsteilen Brodowin, Senftenhütte und Neuehütte
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Herr Schellhase: Die Sirenen werden in Abstimmung mit den Ortswehren und den Ortsbeiräten an einen Standort verbracht, der sich in Eigentum der Geminde befindet.
Beschluss: Die Gemeindevertretung Chorin beschließt, der Umsetzung der Sirenenanlagen in den Ortsteilen Brodowin, Senftenhütte und Neuehütte auf einen Telemast 1. Flur 2, Flurstück 64/1.0, Gemarkung Brodowin, Eigent.: Gemeinde Chorin, Brodowiner Dorfstr.,Einmündungsbereich, vor HNr. 59 2.Flur 1, Flurstück 49/0.0, Gemarkung Senftenhütte, Eigent.: Gemeinde Chorin, Lindenstraße 11, neben dem Milchhaus 3.Flur 1, Flurstück 65/0.0, Gemarkung Neuehütte, Eigent.: Gemeinde Chorin, Waldstr. 21a, neben dem Feuerwehrgerätehaus zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis
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