Auszug - Umsetzung von Sirenenanlagen in den Ortsteilen Brodowin, Senftenhütte und Neuehütte

 
 
Gemeindevertretung Chorin
TOP: Ö 7.1
Gremium: Gemeindevertretung Chorin Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 27.04.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:45
Raum: Gemeindehaus Sandkrug
Ort: Gemeindehaus Sandkrug, Angermünder Straße 36, 16230 Chorin
CH-027/2017 Umsetzung von Sirenenanlagen in den Ortsteilen Brodowin, Senftenhütte und Neuehütte
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Herr Schellhase: Die  Sirenen werden in Abstimmung mit den Ortswehren und den Ortsbeiräten an einen Standort verbracht, der sich in Eigentum der Geminde befindet.

 

 

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung Chorin beschließt, der Umsetzung der Sirenenanlagen in den Ortsteilen Brodowin, Senftenhütte und Neuehütte auf einen Telemast

1. Flur 2, Flurstück 64/1.0, Gemarkung Brodowin, Eigent.: Gemeinde Chorin,

Brodowiner Dorfstr.,Einmündungsbereich, vor HNr. 59

2.Flur 1, Flurstück 49/0.0, Gemarkung Senftenhütte, Eigent.: Gemeinde Chorin,

Lindenstraße 11, neben dem Milchhaus

3.Flur 1, Flurstück 65/0.0, Gemarkung Neuehütte, Eigent.: Gemeinde Chorin,

Waldstr. 21a, neben dem Feuerwehrgerätehaus

zuzustimmen.

 

 

 

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

11

8

8

0

0

0

 


  Beschluss: 27.04.2017 Gemeindevertretung Chorin ungeändert beschlossen
Termin 11.05.2017 überschritten und noch nicht realisiert Koordinierung:
Liegenschaftsamt  
Sachbearbeiter/-in: Ute Fröscher  
Termin: 11.05.2017 Status: (offen)
Auftrag: