Auszug - Beteiligung der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch Bauantrag Sanierung und Modernisierung von Wohnungen Ehemaliges Gutshaus Golzow Lindenweg 6 im OT Golzow
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Frau Lüdecke erläutert die Beschlussvorlage. Die Finanzierung ist noch nicht abschließend geklärt. Um aber Zeitverzögerungen zu vermeiden soll der Bauantrag zur Sanierung und Modernisierung der Wohnungen Lindenweg 6 im OT Golzow dennoch jetzt gestellt werden. Der EWA und der HFA haben ein positives Votum abgegeben. Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt, dass gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Bauantrag zur Sanierung und Modernisierung von Wohnungen im ehemaligen Gutshaus Golzow Lindenweg 6 im OT Golzow zu erteilen und genehmigt die außerplanmäßige Auszahlung für das Baugenehmigungsverfahren in Höhe von ca. 2.600,00 €. Als Deckungsquelle ist die außerplanmäßige Einzahlung 6.351,00 EUR aus Rückzahlung Erschließungsbeitrag ZWA Kontierung 1120201-33302-6488000 zu verwenden. Die Amtsverwaltung wird beauftragt, den Bauantrag mit dem gemeindlichen Einvernehmen bei der unteren Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Barnim einzureichen.
Abstimmungsergebnis
Bericht an die Politik zum Stand der Umsetzung:
Der Bauantrag wurde mit dem gemeindlichen Einvernehmen bei der unteren Bauaufsichtsbehörde des Landkreises eingereicht. |
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