Auszug - Beteiligung der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch Bauantrag Sanierung und Modernisierung von Wohnungen Ehemaliges Gutshaus Golzow Lindenweg 6 im OT Golzow

 
 
Gemeindevertretung Chorin
TOP: Ö 7.9
Gremium: Gemeindevertretung Chorin Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 27.04.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:45
Raum: Gemeindehaus Sandkrug
Ort: Gemeindehaus Sandkrug, Angermünder Straße 36, 16230 Chorin
CH-049/2017 Beteiligung der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch Bauantrag Sanierung und Modernisierung von Wohnungen
Ehemaliges Gutshaus Golzow Lindenweg 6 im OT Golzow



   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Frau Lüdecke  erläutert die Beschlussvorlage. Die Finanzierung ist noch nicht abschließend geklärt. Um aber Zeitverzögerungen zu vermeiden soll der Bauantrag zur Sanierung und Modernisierung der Wohnungen Lindenweg 6 im OT Golzow dennoch jetzt gestellt werden.

Der EWA und der HFA haben ein positives Votum abgegeben.


Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt, dass gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Bauantrag zur Sanierung und Modernisierung von Wohnungen im

ehemaligen Gutshaus Golzow Lindenweg 6  im  OT Golzow zu erteilen und

genehmigt  die außerplanmäßige Auszahlung für das Baugenehmigungsverfahren in Höhe von

ca. 2.600,00 €. Als Deckungsquelle ist die außerplanmäßige Einzahlung 6.351,00 EUR aus Rückzahlung Erschließungsbeitrag ZWA Kontierung 1120201-33302-6488000  zu verwenden.

Die Amtsverwaltung wird beauftragt, den Bauantrag mit dem gemeindlichen Einvernehmen

bei der unteren Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Barnim einzureichen.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

11

8

8

0

0

0

 


  Beschluss: 27.04.2017 Gemeindevertretung Chorin ungeändert beschlossen
Termingerecht am 12.05.2017 realisiert Koordinierung:
Bauamt  
Sachbearbeiter/-in: Birgit Luedecke  
Termin: 16.05.2017 Status: 12.05.2017
Auftrag:

Bericht an die Politik zum Stand der Umsetzung:

 

Der Bauantrag wurde mit dem gemeindlichen Einvernehmen bei der unteren Bauaufsichtsbehörde des Landkreises eingereicht.