Auszug - P+R Bahnhof-Chorin, Plananpassung für Beantragung Fördermittel

 
 
Gemeindevertretung Chorin
TOP: Ö 7.11
Gremium: Gemeindevertretung Chorin Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 27.04.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:45
Raum: Gemeindehaus Sandkrug
Ort: Gemeindehaus Sandkrug, Angermünder Straße 36, 16230 Chorin
CH-052/2017 P+R Bahnhof-Chorin, Plananpassung für Beantragung Fördermittel
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Frau Lüdecke   Die Gesamtanzahl der beabsichtigen PKW-Stellplätze konnte auf 46 erhöht werden. Es soll zunächst 36 überdachte Fahrrad-Stellplätze mit einer Optionfür die Erweiterung auf 54 geben.


Beschluss:

1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt für die Schaffung von Parkmöglichkeiten am Standort 1 Bahnhof und der Erweiterung im Ortskern am Standort 2 Kirche die Beantragung von Fördermitteln auf Grundlage der Vorplanung mit dem Arbeitsstand vom 22.02.2017.

 

2. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt in Abhängigkeit der Bereitstellung von Fördermitteln das bereits beauftragte Planungsbüro - die Dr. Marx Ingenieure GmbH - für die Technische Planung (LP 3-9), die Örtliche Bauüberwachung (ÖBÜ) und für die Ökologische Baubegleitung (ÖBB) weiter zu beauftragen.

 

3. Die Gemeindevertretung Chorin beschließt die Bereitstellung des erforderlichen Eigenanteils in Höhe von voraussichtlich 72.350,00 € im Haushaltsjahr 2018.

 

 

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

11

8

8

0

0

0

 


  Beschluss: 27.04.2017 Gemeindevertretung Chorin ungeändert beschlossen
Mit Terminverzug am 21.07.2017 realisiert Koordinierung:
Bauamt  
Sachbearbeiter/-in: Katrin Voigt  
Termin: 31.05.2017 Status: 21.07.2017
Auftrag:

Bericht an die Politik zum Stand der Umsetzung:

 

Die Unterlagen für die Aktualisierung des Fördermittelantrages wurden mit Schreiben vom 22.05.2017 beim Landesamt für Bauen und Verkehr in Hoppegarten eingereicht.

 

Eine Weiterbeauftragung des Planungsbüros erfolgt erst nach Vorliegen des Fördermittelbescheides (stufenweise).

 

Fördermittelbescheid liegt vor, Planungsbüro wurde weiter beauftragt.