Auszug - Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Nutzung der Feuerwehrgebäude und -einrichtungen sowie Einsatztechnik
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Die ausschließliche Nutzung der Räumlichkeiten nur für die Feuerwehr ist im neu vorliegenden öffentlich-rechtlichen Vertrag (Entwurf) gestrichen worden. Die Räume der Einsatzfahrzeuge können im OT Stolzenhagen von den sonstigen Räumen (Sitzungsraum, Toilette und Küche) gesondert betreten werden, so Herr Püschel. Auch ist zwischenzeitlich ein neues Schlauchboot vorhanden. Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen beschließt den Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Nutzung der Feuerwehrgebäude und -einrichtungen sowie Einsatztechnik mit dem Amt Britz-Chorin-Oderberg rückwirkend zum 31.12.2010 gemäß Anlage 1 und befreit den Amtsdirektor zur Unterzeichnung des Vertrages von den Beschränkungen des § 181 BGB.
Abstimmungsergebnis
Bericht an die Politik zum Stand der Umsetzung:
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