Auszug - Ausnahme von der Regelung des § 4 Abs. 3 der Sondernutzungssatzung der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen
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Frau Teichert bittet aus dem Beschlussvorschlag die drei Worte: „... an jeglicher Straßen-beleuchtung“ zu streichen. Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen beschließt, dass Werbeanlagen für Wahlwerbung und Volksentscheide sowie Werbeanlagen von ortsansässigen Vereinen mittels Kunststoffkabelbindern erfolgen darf.
Abstimmungsergebnis
Bericht an die Politik zum Stand der Umsetzung:
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