Auszug - Ausnahme von der Regelung des § 4 Abs. 3 der Sondernutzungssatzung der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen

 
 
Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen
TOP: Ö 5.3
Gremium: Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 27.04.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:30
Raum: Feuerwehr Stolzenhagen
Ort: Feuerwehr Stolzenhagen, Ernst-Thälmann-Straße 19, 16248 Lunow-Stolzenhagen
LS-014/2017 Ausnahme von der Regelung des § 4 Abs. 3 der Sondernutzungssatzung der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Frau Teichert bittet aus dem Beschlussvorschlag die drei Worte:... an jeglicher Straßen-beleuchtung“ zu streichen.


Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen beschließt, dass Werbeanlagen für Wahlwerbung und Volksentscheide sowie Werbeanlagen von ortsansässigen Vereinen mittels Kunststoffkabelbindern erfolgen darf.

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

11

9

8

0

1

0

 


  Beschluss: 27.04.2017 Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen geändert beschlossen
Termingerecht am 19.06.2017 realisiert Koordinierung:
Ordnungsamt  
Sachbearbeiter/-in: Sabrina Gerth  
Termin: 19.06.2017 Status: 19.06.2017
Auftrag:

Bericht an die Politik zum Stand der Umsetzung: