Auszug - Regenwasserableitung Feuerwehrgerätehaus Lüdersdorf auf dem Grundstück der Gemeinde Parsteinsee, Flur 3, Flurstück 394
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Herr Otto erläutert, dass das Regenwasser nur über ein Verdunstungsbecken bzw. eine -mulde abgeleitet werden kann. Die Kosten trägt der Träger des Brandschutzes (das Amt Britz-Chorin-Oderberg). Allerdings muss die Gemeinde dafür ein Gemeindegrundstück zur Verfügung stellen. Es handelt sich um das Grundstück Flur 3, Flurstück 394, Gemarkung Lüdersdorf. Nach der Erläuterung verliest Herr Otto den Beschlussvorschlag und es kommt zur Abstimmung.
Beschluss: Die Gemeinde Parsteinsee befürwortet für den Standort Feuerwehrgerätehaus in der Gemeinde Parsteinsee OT Lüdersdorf die notwendige Herstellung eines Verdunstungsbeckens und stellt die erforderlichen Flächen dem Träger des Brandschutzes, dem Amt Britz-Chorin-Oderberg auf dem Flurstück 394, Flur 3 zur Verfügung.
Abstimmungsergebnis
Bericht an die Politik zum Stand der Umsetzung:
- Erdarbeiten für das Verdunstungsbecken sind abgeschlossen. - Zaunanlage ist als Restleistung offen (Termin für die Fertigstellung: 06.06.17) - Abnahme der Gesamtmaßnahme am 20.06.17 geplant |
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