Auszug - Halbseitiges Parken auf dem Gehweg in 16248 Niederfinow, Finowstraße 42 und 46
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Herr Dr. Gollner erklärt, dass § 47 OwiG beachtet werden sollte. Es sollte sich dadurch keine Beeinträchtigung des Verkehrs einstellen. Der Politeur sollte dann auf die örtlichen Gegebenheiten eingewiesen werden.
Herr Butzkies ergänzt, dass nicht der Politeur Schuld an der Situation hat, sondern die Gemeindevertretung muss endlich die Beschwerden der Anwohner aufnehmen und entsprechende Lösungen präsentieren.
Herr Matthes erklärt, dass die Finow- und Hebewerkstraße nicht mehr kontrolliert werden sollen.
Herr Rütz erklärt, dass dieser Beschluss aufgrund eines Antrages eines Anwohners auf der Tagesordnung ist. Dieser Antrag liegt im Amt vor und muss bearbeitet werden.
Herr Nüßlein ergänzt, dass er für diesen Beschluss ist. Die Anwohner werden dann nicht mehr abgestraft. Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Niederfinow beschließt, in der Finowstraße im Bereich der Hausnummern 42 und 46 das halbseitige Parken auf dem Gehweg. Das Amt Britz-Chorin-Oderberg wird beauftragt, alle notwendigen Anträge bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim zu stellen.
Abstimmungsergebnis
Bericht an die Politik zum Stand der Umsetzung:
Beschluss ist aufzuheben. BV gefertigt. |
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