Auszug - Komplette Neubeschilderung in 16248 Lunow-Stolzenhagen, OT Stolzenhagen
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Herr Püschel erklärte den Ursprung, warum man auf eine neue Beschilderung des Ortsteils Stolzenhagen gekommen ist, unsere Straßen wurden nach der Wende gebaut und sind für die heutigen Tonnagebelastungen der Schwertransporter nicht ausgelegt. Der Grund ist, dass schweren Fahrzeuge langsamer fahren sollen und das lässt sich mit der Regelung recht vor links nicht händeln. Im Übrigen wurde zu der Gescheindigkeitsbegrenzung bereits ein Beschluss in der Vergangenheit gefasst. Die untere Straßenverkehrsbehörde lässt es nicht zu, dass wir unsere Straßen schützen möchten, aber am Ende muss die Gemeinde für die Straßenschäden bezahlen.
Anschließend diskutieren die Gemeindevertreter über die bereits jahrelangen Bemühungen hier eine Lösung zu erlangen.
Herr Matthes informiert, dass der Straßenbaubetrieb eine Geschwindigkeitsbegrenzng auch anordnen kann, so geschah es in der Gemeinde Liepe. Weiter informiert er, dass einige Verkehrsschilder nicht ordentlich angemeldet sind und die angemeldeten Verkehrsschilder mussen ausgetauscht werden, da diese veraltert sind. Er unterbreitet den Vorschlag:
Die Gemeindevertreter einigen sich bei dem Beschluss LS-19/2017 auf die Variante 1 mit dem Zusatz, Verkehrsrechtliche Anordnung 30 km/h Geschwindigkeitsbegrenzung für Schwerlastfahrzeuge.
Herr Püschel merkt an, dass die alten Schilder bitte eingelagert werden sollen, dies könnte in der Feuerwehr von Stolzenhagen erfolgen.
Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen beschließt, den Beschluss LS-022/2015 aufzuheben und sämtliche veralteten, beschädigten, nicht mehr erkennbaren oder nicht verkehrsrechtlich angeordneten Verkehrszeichen im Ortsteil Stolzenhagen zu entfernen und damit der Mängelbeseitigungsanzeige des Landkreises Barnim nachzukommen, sodass dann im gesamten Ortsteil die Vorfahrtsregelung „Rechts-vor-Links“ gilt.
Änderung auf Variante 1 mit dem Zusatz: Verkehrsrechtliche Anordnung 30km/h Geschwindigkeitsbegrenzung für Schwerlastfahrzeuge. Abstimmungsergebnis
Bericht an die Politik zum Stand der Umsetzung:
Anhörungsfrist endet am 01.09.2017. Ergebnis vgl. IV 006/2018 |
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