Auszug - Rückübertragung der Aufgabe "Flächennutzungsplanung" an die Gemeinden Britz, Chorin, Hohenfinow und Niederfinow
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In der Konsequenz des Beschlusses werden alle Angelegenheiten – den Flächennutzungsplan – betreffend wieder ausschließlich bei den Gemeinden beschlossen. Herr Ahl erinnert daran, dass diese Aufgabe damals wegen der Beantragung von Fördermitteln dem Amt übertragen wurde. Diese Maßnahmen sind zwischenzeitlich alle abgeschlossen. Beschluss:
Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg erklärt gemäß § 135 Abs. 5 Satz 6 BbgKVerf sein Einverständnis zur Rückübertragung der Aufgabe „Flächennutzungsplanung“ mit Wirkung zum 01.06.2014. Da Regelungen zwischen den Gemeinden und dem Amt zur Rechtsnachfolge und Auseinandersetzung entbehrlich sind, werden diesbezüglich keine Bestimmungen vereinbart. Abstimmungsergebnis
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