Auszug - Erteilung eines Auftrags zur Erstellung des Wirtschaftsplanes für die GEG Britz für das Jahr 2018
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Herr Matthes betont, dass diese Erstellung des Wirtschaftsplanes durch eine Fremdfirma nur einmalig erfolgen soll. Künftig sollte die Verwaltung in der Lage sein, dies selbst zu tun auf Grundlage des jetzt zu erstellenden.
Herr Zieger berichtet, dass immer ein Wirtschaftsplan erstellt wurde und diese auch regelmäßig von der ILB geprüft wurden.
Herr Matthes erwidert, dass diese aber nicht dem Formerfordernis der Eigenbetriebsverordnung entspräche.
In der folgenden Diskussion einigt man sich darauf, dass man einmalig einen solchen Wirtschaftsplan erstellen lassen will und dann in künftigen Jahren dieser durch die Amtsverwaltung erarbeitet wird.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Britz beschießt die Beauftragung des Büros
Damke & Rilke
mit der Erstellung des Entwurfs des Wirtschaftsplanes für die GEG Britz mbH für das Wirtschaftsjahr 2018.
Der überplanmäßige Aufwand wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
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