Auszug - Erteilung eines Auftrages zur Prüfung des Jahresabschlusses der GEG Britz mbH für das Wirtschaftsjahr 2016
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Herr Matthes erläutert, dass ein unabhängiger Wirtschaftsprüfer für die Prüfung des Jahresabschlusses zu beauftragen ist. Es liegen zwei Angebote vor und der kostengünstigste Anbieter mit 3.850,00 € soll den Zuschlag erhalten.
Herr Marten ist im Zweifel, dass die Prüfer tatsächlich unabhängig sind. Er erinnert an die intensiven Bemühungen des Landkreises Barnim, Fehler in der Führung der GEG zu finden. Er hält es im Weiteren für falsch, die GEG mit dem Eigenbetrieb »Kloster« gleichzustellen.
Herr Matthes geht von einem ehrlichen Vorgehen aus.
Herr Zieger kritisiert, dass er zu der Versammlung am 30.03.2017 keine Einladung erhalten hat. Damit konnte dem Angebot von ihm nicht entsprochen werden, die Zahlen durch ihn erläutern zu lassen. Ein anderer der in der Versammlung Anwesenden könne das nicht. Er fragt in die Runde, wer die Prüfung bezahlt. Und er stellt fest, dass die letzte Prüfung vor 12 Jahren war und sich keiner seither daran gestört hat. Es läge hier ein Fall von Steuergelder Verschwendung vor, der er nicht seine Zustimmung erteilen kann.
Herr Matthes entschuldigt sich für die unterlassene Einladung. Er weist aber darauf hin, dass es hier um ein gesetzliches Erfordernis ginge. Ist der Plan in Ordnung und die Geschäftstätigkeit geringfügig werde er prüfen lassen, ob von dem jährlichen Erfordernis künftig abgewichen werden kann.
Die Kosten der Prüfung sind aus Gesellschaftsgeldern aufzubringen. Im vorliegenden Fall wurde durch die Gemeinde eine Finanzierung aus dem Haushalt der Gemeinde vorgeschlagen.
Frau Gersdorf betont, dass man einfach wissen möchte, wo man mit der GEG steht.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Britz beschließt die Beauftragung der
Dr. Dornbach & Partner Treuhand GmbH
mit der Prüfung des Jahresabschlusses der GEG Britz mbH für das Wirtschaftsjahr 2016.
Die Jahresabschlussprüfung nach § 106 BbgKVerf wird ergänzt um die Prüfung, ob die Bewertung des Anlagevermögen belastbar ist und ob eine positive Fortführungsprognose besteht.
Der überplanmäßige Aufwand in Höhe von 3.850 EUR wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Bericht an die Politik zum Stand der Umsetzung: Der Auftrag wurde mit Postausgang 05.07.2017 erteilt.
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