Auszug - Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen Britz und Chorin zur Aufgabe der Schulträgerschaft
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Herr Matthes erläutert, dass der Entwurf der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung eine Verhandlungsgrundlage für die Gespräche mit der Gemeinde Chorin bilden soll. Wenn der Entwurf als solcher heute per Beschluss bestätigt wird, erfolgt im nächsten Schritt die Vorlage zur Prüfung bei der Kommunalaufsicht des Landkreises Barnim und zur Beratung in der Gemeindevertretung Chorin. Alle Änderungswünsche bzw. –erfordernisse werden dann der Gemeindevertretung Britz wieder vorgelegt.
Herr Kappes stellt die Frage nach den Altschulden.
Herr Guse antwortet, dass es keine Vermögensauseinandersetzung gibt, solange der Schulbetrieb aufrecht erhalten bleibt.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt den Entwurf der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Durchführung von Aufgaben der Schulträgerschaft zwischen der Gemeinde Britz und der Gemeinde Chorin entsprechend der Anlage zur Beschlussvorlage.
Abstimmungsergebnis
Bericht an die Politik zum Stand der Umsetzung:
29.05.2017 Britz beschließt den Entwurf der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung.
21.06.2017 Antrag auf Genehmigung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung beim Landkreis Barnim
nächste Sitzung des HFA und der GV voraussichtlich im August 2017 CH-093/2017 IV der Entwurf der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung als Information |
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