Auszug - Aufstellungsbeschluss und Beschluss über frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit für die 3. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der Gemeinden des ehemaligen Amtes Britz-Chorin im Bereich der Gemeinde Chorin OT Sandkrug
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Keine Wortmeldung! Beschluss: Der Amtsausschuss beschließt nach § 2 Absatz 1 i.V. mit § 1 Abs. 8 BauGB die 3. Änderung des rechtskräftigen gemeinsamen Flächennutzungsplanes der Gemeinden des ehemaligen Amtes Britz-Chorin im Bereich der Gemeinde Chorin, OT Sandkrug, entsprechend Anlage (1) im Parallelverfahren zur Umsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Nr. 01/12-C OT Sandkrug „Revitalisierung Ragöser Mühle“ gemäß § 12 BauGB.
Es erfolgt eine frühzeitige Beteiligung, Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 in Form einer Offenlage und Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauG. Ort und Dauer der Offenlage sind im Amtsblatt für das Amt Britz-Chorin-Oderberg öffentlich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |