Auszug - Umsetzung Radwegbeschilderung in Chorin, Knotenpunkt 81
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Die vorgeschlagene Umsetzung der Radwegebeschilderung findet die Zustimmung der Gemeindevertreter. Herr Engel regt in diesem Zusammenhang an, die beiden Lebensbäume vor dem Grundstück Choriner Dorfstraße 14 zu entfernen, so dass u. a. der Rotdorn besser zur Geltung kommt.
Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt die Versetzung der Radwegebeschilderung Höhe Dorfstraße 14, 16230 Chorin auf den straßenbegleitenden Grünstreifen, Mittelreihe 7, 16230 Chorin.
Gleichzeitig soll die Wanderwegebeschilderung Höhe Choriner Dorfstraße 14, 16230 Chorin, ebenfalls auf den Grünstreifen Mittelreihe 7 versetzt werden.
Die Umsetzung wird durch den Kreiswegewart begleitet.
Der Träger des Vorhabens “Radknotenpunktbeschilderung“, der Landkreis Barnim, ist anteilig an den Gesamtkosten, hier Herstellung von zwei neuen Fahnenwegweisern, zu beteiligen.
Abstimmungsergebnis
Bericht an die Politik zum Stand der Umsetzung:
Die Maßnahme wurde 01/2018 realisiert.
Die neuen Fahnenwegweiser wurden vom Landkreis Barnim als Projektträger finanziert. Der Pfahl war im Baubetriebshofarchiv vorrätig.
Die Umsetzung erfolgte durch Baubetriefshofmitarbeiter in Zusammenarbeit mit dem Kreiswegewart.
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